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Gegenseitiges Informationssystem für soziale Sicherheit visual

Sozialabgaben

Regelmäßige Zahlungen in einen Sozialversicherungsfonds oder einen gleichwertigen Fonds, entweder in Form von Pauschalbeträgen oder eines bestimmten Prozentsatzes von Löhnen und Gehältern oder Erträgen. Sie können von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Selbstständigen, Leistungsempfängern oder anderen gezahlt werden, die durch die Sozialversicherung abgedeckt sind. Personen, die aus anerkannt berechtigten Gründen (wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ausbildung oder Kinderbetreuung) nicht arbeiten und daher nicht verdienen, können in vielen Fällen von der Beitragszahlung ausgenommen werden, die Zahlung ihrer Beiträge kann für sie übernommen oder gutgeschrieben werden.