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MISSOC

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Gegenseitiges Informationssystem für soziale Sicherheit visual

Verwaltung der Mittel

Es bestehen zwei wesentliche Finanzierungssysteme Renten: Sie sind kapitalgedeckt, wenn die Beiträge für jeden Versicherten in ein Privatkonto eingezahlt werden welches gebraucht wird, um die künftige Rente der Person zu finanzieren. Rentensysteme sind nicht kapitalgedeckt, wenn die Renten anhand der derzeitigen Beiträge finanziert werden. Die laufenden Beiträge der Erwerbstätigen finanzieren die Renten von in den Ruhestand getretenen Personen. Nach dem Prinzip des Umlageverfahrens (PAYG- System) finanzierten Systeme sind nicht kapitalgedeckt. Bei einem gemischten System beruht die Zahlung der Leistungen auf zwei getrennten Finanzkanälen – einem kapitalgedeckten und einem nicht kapitalgedeckten (z.B. Systeme im Übergang zwischen beiden Systemen oder Systeme, die Reserven als Ergänzung zum PAYG-System benutzen).